Mobbing am Arbeitsplatz

 

Wie können Arbeitnehmer/innen sich zur Wehr setzen ?

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 08 Jun 2008
Mobbing am Arbeitsplatz >>

ArbeitnehmerInnen können den mobbenden Arbeitskollegen/Vorgesetzten oder Arbeitgeber gezielt ansprechen.
Es empfiehlt sich für das Mobbing-Opfer, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren, da dies teilweise Voraussetzung für die Geltendmachung der nachfolgend dargestellten Ansprüche ist. Möglicherweise gibt es Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die nutzbar gemacht werden können.

Darüber hinaus haben Beschäftigte eine Reihe von rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren. Das sind im Einzelnen:

  • das Beschwerderecht
  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
  • das Leistungsverweigerungsrecht
  • die außerordentliche Eigenkündigung - der Abschluss eines Aufhebungsvertrages
  • Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Sie müssen sich bewußt sein, dass dies alles theoretische Möglichkeiten sind. Ihre Ansprüche juristisch durchzusetzten ist stets schwierig.

Zuletzt geändert am: 08 Jun 2008 um 20:26

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