Wie können Arbeitnehmer/innen sich zur Wehr setzen ? |
| Veröffentlicht von Administrator (admin) am 08 Jun 2008 |
ArbeitnehmerInnen können den mobbenden Arbeitskollegen/Vorgesetzten oder Arbeitgeber gezielt ansprechen.
Es empfiehlt sich für das Mobbing-Opfer, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren, da dies teilweise Voraussetzung für die Geltendmachung der nachfolgend dargestellten Ansprüche ist. Möglicherweise gibt es Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die nutzbar gemacht werden können.
Darüber hinaus haben Beschäftigte eine Reihe von rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren. Das sind im Einzelnen:
Sie müssen sich bewußt sein, dass dies alles theoretische Möglichkeiten sind. Ihre Ansprüche juristisch durchzusetzten ist stets schwierig.
Zuletzt geändert am: 08 Jun 2008 um 20:26
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